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Info Fadenkreuz

Der BSSB teilt aus aktuellem Anlass einen wichtigen Punkt mit. Hier die Behandlung von „Zweitmitgliedern ohne Erstverein“:

Tritt ein Mitglied zum 31.12. beim Erstverein aus, so wird der Zweitverein ab 01.01. des darauffolgenden Jahres automatisch zum Erstverein. Über diese Änderung des Mitgliederstatus informiert der Gau den betreffenden Verein.

Ist ein Mitglied in mehreren Zweitvereinen gemeldet, muss durch den Gau geklärt werden, in welchem Verein er künftig als Erstmitglied gemeldet wird. Sollte eine Klärung in einem Zeitraum von 4 Wochen nicht möglich sein, so wird das Mitglied in dem Verein, in dem es am längsten gemeldet ist, als Erstmitglied übernommen.