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der Änderungsantrag vom Mitglied eigenhändig unterschrieben ist,
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der Stempel und die Unterschrift des 1. Schützenmeisters (des Erstvereines) auf dem Antrag ist,
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der bisherige Ausweis beigefügt wird,
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ein ggf. ausgestelltes Sonderblatt (ist auf dem Schützenausweis vermerkt) Bestandteil des Ausweises ist und ebenfalls zurückgegeben werden muss,
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bei einem evtl. Verlust des Ausweises oder des Sonderblattes eine Verlustanzeige beigefügt werden muss. Achtung: Bei einem Erstvereinswechsel, muss die Verlustanzeige immer für den alten Erstverein abgegeben werden und auch vom Schützenmeister des alten Erstvereins unterschrieben sein. Nicht korrekt ausgestellte Verlustanzeigen können nicht akzeptiert werden.